AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Grundlage einer guten und dauerhaften Geschäftsbeziehung sind gegenseitiges Vertrauen und Zusammenarbeit. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend oder ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Wir beliefern ausschließlich
gewerbliche Kunden. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Allgemeinen Geschäfts-, Auftrags- oder Einkaufsbedingungen unserer Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Angebot und Abschluss
2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Technische Änderungen behalten wir uns jederzeit vor. Jede nachträglich durch den Käufer veranlasste Änderung der Maße und Beschläge gegenüber dem Angebot wird besonders berechnet.
2.2. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen oder Ähnliches sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Qualitätsangaben sowie alle Fachauskünfte erfolgen nach bestem Wissen. Eine Haftung kann hierfür jedoch nicht übernommen werden.
2.3. Bauaufmaße, die von unseren Käufern erstellt wurden, sind für uns verbindlich. Beanstandungen wegen fehlerhafter Maße aufgrund von Kundenangaben können von uns nicht anerkannt werden.
2.4. Aufträge gelten erst nach unserer schriftlichen Bestätigung und in dem darin bezeichneten Umfang als angenommen. Gleiches gilt für alle telefonischen und mündlichen Zusagen sowie später getroffene Vereinbarungen.
2.5. Gehen uns nach Auftragsbestätigung Nachrichten zu, die die Kreditwürdigkeit des Käufers beeinträchtigen, können wir Sicherheitsleistung oder Vorauskasse verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, ohne dass Verbindlichkeiten hieraus für uns entstehen. Machen wir von einem dieser Rechte Gebrauch, so werden gleichzeitig alle zu diesem Zeitpunkt noch offenstehenden Rechnungsbeträge sofort zur Zahlung fällig.
2.6. Verträge nach dem Fensterabsatzgesetz und dem Haustürgeschäft gilt ausdrücklich ohne besonderen Hinweis eine 14 Tägige Widerspruchsfrist.
3. Lieferfristen
3.1 Die von uns genannten Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt sind.
3.2. In Fällen höherer Gewalt, bei Maßnahmen der öffentlichen Hand, Arbeitskampf, Transportschwierigkeiten, Rohstoffmangel, Arbeitermangel, Beförderungs- und Versandbehinderung im eigenen Betrieb oder bei unseren Lieferanten, Feuer, Wasserschäden etc., sind wir berechtigt, die Lieferzeit entsprechend zu verlängern bzw. den Vertrag ganz oder teilweise aufzuheben.
3.3. Ist die Überschreitung einer Lieferfrist von einem unserer Zulieferer zu vertreten, beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung unserer Ansprüche gegen diesen Zulieferer.
3.4. Jede Teillieferung gilt als besonderes Geschäft. Die Erfüllung oder Nichterfüllung einer solchen von unserer Seite ist ohne Einfluss auf die im Übrigen bestehende Abnahmeverpflichtung des Käufers.
4. Zahlung
4.1. Unsere Rechnungen sind innerhalb 5 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
4.2. Nach Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum befindet sich der Käufer ohne besondere Fristsetzung in Verzug. Während des Verzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB vom Tage der Fälligkeit an zu berechnen.
4.3. Nur von uns schriftlich anerkannte Gegenansprüche berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung fälliger Zahlungen. Auch Mängelrügen jeder Art entbinden ihn nicht von der fristgerechten Begleichung von Rechnungen.
4.4. Bei Zahlungsverzug oder bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers können wir, ohne vom Vertrag zurückzutreten, Rückgabe der von uns gelieferten Ware verlangen. Die Kosten des Rücktransports sind vom Käufer zu tragen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Der Liefergegenstand bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten; der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen liegt keine Rücktrittserklärung, es sei denn, dies wird ausdrücklich von uns erklärt.
6. Gewährleistung
6.1 Für alle von uns gelieferten Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Annahme der Ware ist diese unverzüglich auf offensichtlich vorhandene Mängel und Transportschäden zu überprüfen.
6.2. Mängel müssen unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich gerügt werden. Beschädigungen der Oberfläche wie Kratzer, Dellen oder ähnliches sind spätestens 3 Tage nach Annahme der Ware zu rügen, nach Ablauf dieser Frist erkennt der Käufer an, dass diese Mängel nicht durch uns zu vertreten sind.
6.3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn ohne unser Einverständnis von dritter Seite Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen werden.
6.4. Unsere technische Beratung in Wort und Schrift, insbesondere die Überlassung von Zeichnungen und Konstruktionsvorschlägen, erfolgt unverbindlich und befreit den Empfänger in keinem Fall von der Verpflichtung, diese Angaben eigenverantwortlich zu überprüfen und die Eignung für den konkreten Einzelfall festzustellen.
6.5. Evtl. notwendige Einstellarbeiten an Beschlägen sowie das Umklotzen von Glas rechtfertigen keine Mängelrügen. 6.6 Die angebenden Masse dienen der Kalkulation und können von den tatsächlichen Maßen abweichen !!
7. Sonstiges
7.1. Der Käufer kann Rechte aus Verträgen mit uns nur mit unserer schriftlichen Genehmigung an Dritte übertragen.
7.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen Verpflichtungen einschließlich Lieferung und Zahlung ist 27283 Verden.
7.3. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren Kunden ist der Sitz unserer Firma.
7.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages mit uns unwirksam oder nichtig sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen Punkten bestehen. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung eine wirtschaftlich gleichwertige gültige Regelung treffen.